22.01.2022. „Wer noch nie einen Fehler in der Ratsarbeit gemacht hat, hat noch nie Kommunalpolitik gemacht“. Zu dieser Feststellung kommt FDP-Fraktions-vorsitzender Harald Schöne und reagiert damit auf CDU-Pressemitteilung vom 21. Januar „Fehler beim Aufhebungsbeschluss“, die mehr als deutlich macht, dass sich die CDU immer noch nicht mit dem Aufhebungsbeschluss zum Verkauf der Bahnstrecke abgefunden hat.
Der CDU-Vorwurf an einer „ansehnlichen Zahl an Fehlern“ der Sitzungsleitung zielt nach Aussage der FDP ins Leere. Ein Blick in die Geschäftsordnung hätte genügt und CDU-Ratsherr Miles Eckert hätte festgestellt, dass über einen Antrag einer geheimen Abstimmung nicht noch abgestimmt werden muss. Auch die CDU-Kritik über die Reihenfolge von Abstimmungen entbehrt jeglicher Grundlage. Hier liegt es im Ermessen des Vorsitzenden über die Reihenfolge der Anträge zu entscheiden.
Lediglich richtig ist, das dem Ratsvorsitzenden Werner Ammermann ein Fehler derart unterlaufen ist, dass er die Stimmenauszählung dergeheimen Wahl nicht von zwei zu bestimmenden Ratsvertretern hat machen lassen. Die Auszählung wurde von zwei Gemeindebediensteten vorgenommen. Fragt sich die FDP, warum die CDU das nicht gleich moniert hat.
Zur CDU-Kritik an Verfahrensfehlern – teils völlig inhaltslos – merkt der langjährige FDP-Ratsherr Schöne aus Ereignissen der jüngsten Vergangenheit in gleicher Angelegenheit an. Seinerzeit wollte die von der CDU mitgetragende Mehrheitsgruppe die Beratung der Verkaufsangelegenheit der Bahnstrecke nichtöffent-licht behandelt wissen. Trotz weitgehender rechtlicher Begründung von FDP-Mann Schöne, dass der Vorgang öffentlich zu beraten ist, schlug die CDU in den Wind. Später musste sich die CDU von der von FDP und UWL eingeschalteten Kommunalaufsicht belehren lassen.
In der jüngsten Zeit zeigt sich, so resümiert der Freidemokrat, das neben der Beratung von kommunalpolitischen Sachthemen, auch ein umfangreiches Fach-wissen in rechtlichen und Verfahrensdingen unabdingbar erforderlich geworden ist.