Resolution zur Kommunalverfassung

09.07.2021.  Für die am Donnerstag anberaumte Sitzung des Gemeinderates hat die Gruppe FDP/Grüne und die UWL-Fraktion beantragt, eine Resolution zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz zu verabschieden. Der Gemeinderat soll sich gegen die Änderung des Berechnungsverfahrens für die personelle Zusammensetzung kommunaler Ausschüsse von Haye-Niemeyer zum Höchstzahlverfahren nach d´Hondt aussprechen. Die Änderung will der Landtag in seiner September-Sitzung verabschieden. Die derzeitige Regelung soll beibehalten werden, so FDP/Grüne und UWL.

In der Begründung heißt es dazu, dass durch die Änderung die Teilhabe kleinerer Fraktion in den Ausschüssen eingeschränkt bis verhindert wird. Das jetzige Verfahren spiegelt den Wählerwillen deutlicher wieder, so die Antragssteller. Die Änderung beschneidet die Meinungsvielfalt in der Fachausschussarbeit, stellt eine Abkehr vom Wählerwillen und ein fragwürdiges Demokratieverständnis dar, so FDP-Fraktionsvorsitzender Harald Schöne.