Reform der Grundsteur Thema bei der FDP

Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist die Berechnung der Grundsteuer bis zum Jahresende gesetzlich neu zu regeln, so FDP-Ratsherr Werner Ammermann. 

Die örtlichen Freidemokraten beschäftigten sich auf ihrer jüngsten öffentlichen Fraktionssitzung mit dem derzeitigen Beratungsstand, auf den sich Bund und Länder bisher verständigt haben. In die Berechnung sollen fünf Faktoren einfließen: Nettokaltmiete, Wohnfläche, Baujahr, Grundstücksfläche und Bodenrichtwerte. Durch Pauschalierungen soll der bürokratische Aufwand so gering wie möglich gehalten werden. Spätestens ab 2025 müssen die neuen Bewertungsgrundlagen, Ersatz der bisherigen Einheitswertberechnungen, angesetzt werden.
Die Auswirkungen für den einzelnen Eigentümer, betroffen sein werden auch Mieter, lassen sich noch nicht abschätzen, so Ammermann. Beteuert wird von der Berliner Politik, dass die Grundsteuer aufkommensneutral gestaltet werden soll.
In der anschließenden Diskussion wurden, bezogen auf den Einzelfall, Zweifel laut. Es wird Gewinner, aber auch Verlierer geben, die dann eine höhere Grundsteuer zu leisten haben, so FDP-Fraktionsvorsitzender Harald Schöne.
Den Kommunen soll aber weiterhin die Möglichkeit erhalten bleiben, den Hebesatz für ihr Gemeindegebiet selbst festzulegen. Für baureife unbebaute Grundstücke soll zudem eine eigene Hebesatzfestlegung eingeführt werden können. Die Grundsteuereinnahmen machen in der Gemeinde rund 1,4 Millionen Euro aus. 
Die Gesprächsrunde war sich einig, dass man sich bei Vorlage detaillierter Fakten erneut dem Thema annehmen will.
Haushalt 2019, Grundschule Deichshausen und Kita-Neubau waren aus aktuellen Anlass weitere Themen, die auf eine rege Diskussion stießen.

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